AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Ingenieurbüros Österreichs
1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Abweichungen
a. Die folgenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Verträge
zwischen dem Auftraggeber und dem Ingenieurbüro. |
2. Angebote, Nebenabreden
a. Die Angebote des Ingenieurbüros
sind, sofern nichts anderes angegeben ist, freibleibend und zwar hinsichtlich
aller angegebenen Daten einschließlich des Honorars. |
3. Auftragserteilung
a. Art und Umfang der vereinbarten
Leistung ergeben sich aus Vertrag, Vollmacht und diesen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen. |
4. Gewährleistung und Schadenersatz
a. Gewährleistungsansprüche können
nur nach Mängelrügen erhoben werden, die ausschließlich durch
eingeschriebenen Brief binnen 14 Tage ab Übergabe der Leistung oder
Teilleistung zu erfolgen hat. |
5. Rücktritt vom Vertrag
a. Ein Rücktritt vom Vertrag ist
nur aus wichtigem Grund zulässig. |
6. Honorar, Leistungsumfang
a. Sämtliche Honorare sind mangels
abweichender Angaben in EURO erstellt. |
7. Erfüllungsort
a. Erfüllungsort für alle
Büroleistungen ist der Sitz des Ingenieurbüros. |
8. Geheimhaltung
a. Das Ingenieurbüro ist zur
Geheimhaltung aller vom Auftraggeber erteilten Informationen verpflichtet. |
9. Schutz der Pläne
a. Das Ingenieurbüro behält sich
alle Rechte und Nutzungen an den von ihm erstellten Unterlagen (insbesondere
Pläne, Prospekte, technische Unterlagen) vor. |
10. Rechtswahl, Gerichtsstand
a. Für Verträge zwischen
Auftraggeber und Ingenieurbüro kommt ausschließlich österreichisches Recht
zur Anwendung. |
1 Es gelten daher folgende Regelungen nicht bzw
mit folgenden Abweichungen für Konsumenten: